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   VGH Bayern, 19.12.2013 - 1 B 12.2596   

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VGH Bayern, 19.12.2013 - 1 B 12.2596 (https://dejure.org/2013,44937)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2013 - 1 B 12.2596 (https://dejure.org/2013,44937)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 1 B 12.2596 (https://dejure.org/2013,44937)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2013 - 1 B 12.2596
    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geht in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 1. September 2011 - 1 S 1070/11 (DVBl 2011" 1418) davon aus" dass "über die genannten Belange im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung" zu befinden ist; allerdings weicht der Norminhalt des § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg von dem des Art. 6 DSchG ab, wenn er bestimmt" dass ein Denkmal nur mit Genehmigung in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden darf.
  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2013 - 1 B 12.2596
    Zu den hiermit verbundenen Problemen hat sich der Senat in seinem Urteil vom 27. September 2007 - 1 B 00.2474 (BayVBl 2008" 141) ausführlich geäußert.
  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 14 ZB 09.1289

    Photovoltaikanlage auf denkmalgeschützter Kirche unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2013 - 1 B 12.2596
    Im Nachtragsbescheid vom 1. Juli 2013 hat der Beklagte das Eigentumsgrundrecht des Klägers als nachrangig angesehen und dies auch damit begründet" auf seinem Grundstück stünden alternative Flächen zur Gewinnung alternativer Energien zur Verfügung (vgl. BayVGH, B.v.12.10.2010 - 14 ZB 09.1289 - NVwZ-RR 2011, 138).
  • VG Regensburg, 18.01.2019 - RN 1 K 14.2132

    Schadenersatzklage des Freistaats Bayern gegen ehemaligen Behördenleiter

    Zum einen hat die Eintragung eines Bau- oder Bodendenkmals in die Denkmalliste lediglich nachrichtlichen Charakter (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG) und ist nicht konstitutiv für das Vorliegen eines Denkmals (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2016 - 1 B 12.2353 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - juris Rn. 17), somit stellt die Aufgabe schon keine gesetzliche Pflichtaufgabe dar (vgl. insoweit auch den E-Mail-Verkehr zwischen dem Justiziar des BLfD Herrn ***** und dem Beklagten zur Thematik "Kernaufgaben des BLfD" vom 30.9.2010 unter Nr. 3 als Anlage K 17, Bl. 103 - 104 der Gerichtsakten).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 1 S 1584/18

    Gesamtanlagenschutzsatzung: Anhörung des Ortschaftsrats, Anforderungen an

    Daraus folgt, dass sich, anders als der Antragsteller meint, die Voraussetzungen für die gebundene Erteilung einer Genehmigung unmittelbar aus dem Gesetz entnehmen lassen und es insbesondere nicht "in das unüberprüfbare Ermessen der Verwaltung gestellt wird" (vgl. BVerfG, Urt. v. 06.06.1989, a.a.O., m.w.N.), darüber zu entscheiden, in welchen Fällen das Gewicht der betroffenen privaten Belange so groß ist, dass die Veränderung genehmigt werden muss (ebenso BayVGH, Urt. v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - BayVBl. 2014, 506, und v. 27.09.2007, a.a.O., zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayDSchG, wonach die Genehmigung zur Veränderung eines Baudenkmals "versagt werden kann[,] soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen", dort auch mit dem zutreffenden Hinweis, in "diesem Fall noch von Ermessensausübung zu sprechen," sei "allerdings insofern missverständlich, als im Fall der Unzumutbarkeit von vorneherein keine Wahlmöglichkeit [für eine Versagung der Genehmigung] besteht.").

    Denn der Inhalt dieser Begriffe kann mithilfe der juristischen Auslegungsmethoden unmittelbar dem Gesetz entnommen werden und ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auch geklärt (vgl. etwa Senat, Urt. v. 16.11.2005, a.a.O.; ebenso zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayDSchG BayVGH, Urt. v. 19.12.2013, a.a.O., und v. 27.09.2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Ein Ausnahmefall (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - BayVBl 2014, 506 = juris Rn. 23) einer Ermessensreduzierung auf null in dem Sinn" dass die Erlaubnis trotz Vorliegens gewichtiger Gründe des Denkmalschutzes erteilt werden muss" weil die für das Änderungsvorhaben sprechenden Gründe so viel Gewicht hätten" dass der Beklagten bei der Ermessensausübung keine andere Wahl bliebe, als dem Antrag zu entsprechen, ist vorliegend nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 28.12.2021 - 3 ZB 19.1398

    Schadensersatzpflicht des Beamten wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung

    Zutreffend hat das Erstgericht deshalb festgestellt, dass die entsprechenden Eintragungen lediglich nachrichtlichen Charakter haben und nicht konstitutiv für das Vorliegen eines Denkmals sind (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2016 - 1 B 12.2353 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - juris Rn. 17), womit die Aufgabe keine gesetzliche Pflichtaufgabe ist (vgl. insoweit auch den E-Mail-Verkehr zwischen dem Justiziar und dem Beklagten zur Thematik "Kernaufgaben des BLfD" v. 30.9.2010 unter Nr. 3 - VG-Akte S. 103 f.).
  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 15 ZB 18.1275

    Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen

    Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 DSchG eröffnen vielmehr ein Ermessen, ob die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis dennoch erteilt oder ob diese aufgrund der Betroffenheit denkmalschutzrechtlicher Belange versagt werden soll (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 27.9.2007 - 1 B 00.2474 - BayVBl 2008, 141 = juris Rn. 87; U.v. 11.1.2011 - 15 B 10.212 - juris Rn. 21, 26 ff.; B.v. 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575 - juris Rn. 12; zur Berücksichtigung auch der Eigentümerinteressen aus der Sicht eines dem Denkmalschutz aufgeschlossenen Eigentümers vgl. BayVGH, U.v. 11.1.2011 - 15 B 10.212 - juris Rn. 28; vgl. auch BayVGH, B.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - BayVBl. 2014, 506 = juris Rn. 23 ff.; B.v. 12.11.2018 - 1 ZB 17.813 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2020 - 1 S 29/19

    Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Anbau von Stahlbalkonen

    Dabei führt nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte - auch des Verwaltungsgerichtshofs - der Umstand, dass das denkmalgeschützte Gebäude nur von Nachbargrundstücken aus, nicht jedoch von Passanten und der sonstigen Öffentlichkeit einsehbar ist, nicht zu einer maßgeblichen Reduzierung der Schutzwürdigkeit und daher nicht zu einer Verneinung der erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1993 - 8 S 2851/92 - juris Rn. 26; BayVGH, Urt. v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - juris Rn. 21; Beschl. v. 13.05.2015 - juris Rn. 3; Beschl. v. 16.04.2015 - 2 ZB 14.180 - juris Rn. 8; VG Sigmaringen, Urt. v. 28.04.2004 - 2 K 1623/03 - juris Rn. 20; VG Freiburg, Urt. v. 09.07.2009 - 4 K 1143/08 - juris Rn. 43; VG Augsburg, Urt. v. 11.08.2008 - Au 5 K 07.1014 - juris Rn. 32; VG Ansbach, Urt. v. 23.07.2014 - AN 9 K 13.01369 - juris Rn. 52).
  • VG München, 22.05.2023 - M 8 K 21.3037

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Neuerrichtung

    Der Umstand, dass Veränderungen an Dächern je nach den Gegebenheiten für Dritte nur beschränkt einsehbar sind, ist jedoch für die Beurteilung - insbesondere der Erheblichkeit eines Eingriffs - nicht von entscheidender Relevanz (VG München, U.v. 29.7.2019 a.a.O. Rn. 39; U.v. 21.2.2011 - M 8 K 10.552 - juris Rn. 52; U.v. 17.9.2007 - M 8 K 07.174 - juris Rn. 36; U.v. 15.11.2010 - M 8 K 10.245 - juris Rn. 27; vgl. dazu auch: BayVGH, U.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - BaVBl 2014, 506 - juris Rn. 21).

    Ein Ausnahmefall (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - BayVBl 2014, 506 = juris Rn. 23; U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris Rn. 40) einer Ermessensreduzierung auf Null in dem Sinn" dass die Erlaubnis trotz Vorliegens gewichtiger Gründe des Denkmalschutzes erteilt werden muss" weil die für das Änderungsvorhaben sprechenden Gründe so viel Gewicht hätten" dass der Beklagten bei der Ermessensausübung keine andere Wahl bliebe, als dem Antrag zu entsprechen, ist vorliegend nicht ersichtlich.

  • VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334

    Beeinträchtigung des überlieferten Erscheinungsbilds eines Baudenkmals

    Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 DSchG schützen das "überlieferte Erscheinungsbild" eines Baudenkmals unabhängig davon" ob sich der Betrachter auf öffentlichem Grund oder Privatgrund befindet (vgl. BayVGH" U.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - BayVBl 2014" 506 Rn. 22; B.v. 16.4.2015 - 2 ZB 14.180 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 11.8.2008 - Au 5 K 07.1014 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 2 ZB 16.1842

    Gebot hinreichender Bestimmtheit

    Die Vorschrift ist kein kriterienloser Erlaubnisvorbehalt, weil sich insbesondere den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes selbst, aber auch den verfassungsrechtlichen Gewährleistungen durch Auslegung entnehmen lässt, unter welchen Voraussetzungen Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Ensembles vorliegen und welche Gesichtspunkte dann für die Ausübung des Ermessens maßgeblich sind (vgl. BayVGH, U.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - BayVBl 2014, 508; U.v. 27.9.2007 - 1 B 00.2474 - BayVBl 2008, 141).
  • VGH Bayern, 12.11.2018 - 1 ZB 17.813

    Markisen an denkmalgeschütztem Gebäude

    Bei der Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis sind insbesondere die Belange des Eigentums im Rahmen einer Ermessensausübung zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - BayVBl 2014, 506), nicht dagegen eine darüber hinausgehende Nutzung auf der öffentlichen Verkehrsfläche.
  • VGH Bayern, 12.06.2017 - 2 ZB 16.342

    Denkmaleigenschaft einer Produktionshalle

  • VGH Bayern, 31.01.2018 - 2 ZB 15.1914

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag hinsichtlich einer denkmalschutzrechtlichen

  • VGH Bayern, 20.09.2022 - 1 CS 22.1541

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • VGH Bayern, 17.06.2015 - 9 C 14.1855

    Streitwertbeschwerde eines Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen

  • VG München, 06.03.2023 - M 8 K 21.4859

    Ensemble "Hellipviertel", Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung

  • VG München, 02.03.2015 - M 8 K 13.3401

    Baudenkmal

  • VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 9 K 13.01369

    Denkmalschutzrecht:

  • VG Ansbach, 27.10.2022 - AN 17 K 21.01860

    Auslegung als Verpflichtungsklage, erfolglose Verpflichtungsklage auf Erteilung

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